Bava Kamma 98

Kapitel 98

א ותני זכתה
1 Es wäre anzunehmen,
ב לימא כתנאי בת ישראל שנשאת לגר ונתעברה ממנו וחבל בה בחיי הגר נותן דמי ולדות לגר לאחר מיתת הגר תני חדא חייב ותני חדא פטור מאי לאו תנאי נינהו לרבה ודאי תנאי היא אלא לרב חסדא מי לימא תנאי היא
2 daß hierüber Tannaím streiten: Wenn eine Jisraélitin einen Proselyten geheiratet hat und von ihm schwanger ist, und jemand sie bei Lebzeiten des Proselyten verletzt, so hat er den Ersatz für die Kinder an den Proselyten zu zahlen; wenn aber nach dem Tode des Proselyten, so ist er, wie das Eine lehrt, ersatzpflichtig, und wie das Andere lehrt, ersatzfrei. Wahrscheinlich streiten hierüber Tannaím. Nach Rabba besteht hier entschieden ein Streit von Tannaím, muß aber auch nach R. Ḥisda erklärt werden, daß hier ein Streit von Tannaím bestehe? –
ג ל"ק הא רבנן הא רשב"ג
3 Nein, das eine nach den Rabbanan und das andere nach R. Šimo͑n b. Gamliél. –
ד אי רשב"ג מאי אריא לאחר מיתה אפי' מחיים נמי אית לה פלגא מחיים אית לה פלגא לאחר מיתה כוליה
4 Wenn nach R. Šimo͑n b. Gamliél, so gilt dies ja nicht nur nach dem Tode, auch bei Lebzeiten erhält sie ja die Hälfte!? – Bei Lebzeiten erhält sie die Hälfte, nach dem Tode aber erhält sie das ganze.
ה ואיבעית אימא הא והא רשב"ג כאן בשבח ולדות כאן בדמי ולדות
5 Wenn du aber willst, sage ich: beide nach R. Šimo͑n b. Gamliél, nur spricht die eine Lehre vom Mehrwerte durch die Kinder und die andere vom Ersatze für die Kinder. –
ו אמרי משבח ולדות לישמע דמי ולדות ומדרשב"ג לישמע לרבנן
6 Vom Mehrwerte durch die Kinder sollte man doch auf den Ersatz für die Kinder folgern, und von R. Šimo͑n b. Gamliél sollte man doch auf die Rabbanan folgern!? –
ז אמרי לא שבח ולדות דשייכא ידה בגוייהו זכיא בהו בכולהו דמי ולדות דלא שייכא ידה בגוייהו לא זכיא בהו כלל:
7 Nein, am Mehrwerte durch die Kinder ist sie beteiligt, daher erwirbt sie ihn [nachher] vollständig, am Ersatze für die Kinder ist sie nicht beteiligt, daher erwirbt sie ihn überhaupt nicht.
ח בעי מיניה רב ייבא סבא מר"נ המחזיק בשטרותיו של גר מהו מאן דמחזיק בשטרא אדעתיה דארעא הוא דמחזיק ובארעא הא לא אחזיק ושטרא נמי לא קנה דלאו דעתיה אשטרא או דלמא דעתיה נמי אשטרא
8 R. Jeba der Greis fragte R. Naḥman: Wie ist es, wenn jemand von den Schuldscheinen eines Proselyten Besitz ergreift? Wer von einem Schuldscheine Besitz nimmt, tut dies wegen des Grundstückes, das Grundstück aber hat er nicht in Besitz genommen, und auch der Schuldschein ist ihm nicht angeeignet, da er diesen nicht bezweckt hat, oder bezweckte er auch die Aneignung des Schuldscheines?
ט א"ל עני מורי וכי לצור ע"פ צלוחיתו הוא צריך א"ל לצור ולצור
9 Dieser erwiderte: Sage, Meister, braucht er ihn etwa zum Verstopfen einer Flasche!? Jener entgegnete: Freilich, zum Verstopfen.
י אמר רבה משכונו של ישראל ביד גר ומת הגר ובא ישראל אחר והחזיק בו מוציאין אותו מידו מ"ט כיון דמית ליה גר פקע ליה שעבודיה
10 Rabba sagte: Wenn das Pfand eines Jisraéliten sich im Besitze eines Proselyten befindet und der Proselyt stirbt, und darauf ein anderer Jisraélit kommt und es in Besitz nimmt, so wird es ihm abgenommen, weil mit dem Tode des Proselyten sein Anrecht darauf aufgehoben wird.
יא משכונו של גר ביד ישראל ומת הגר ובא ישראל אחר והחזיק בו זה קנה כנגד מעותיו וזה קנה את השאר
11 Wenn das Pfand eines Proselyten sich im Besitze eines Jisraéliten befindet und der Proselyt stirbt, und darauf ein anderer Jisraélit kommt und es in Besitz nimmt, so hat der eine an diesem den Wert seines Geldes und der andere erwirbt den Rest. –
יב ואמאי תקני ליה חצירו דהאמר רבי יוסי בר חנינא חצירו של אדם קונה לו שלא מדעתו
12 Weshalb denn, sollte es doch sein Hof für ihn aneignen, denn R. Jose b. Ḥanina sagte, der Hof eines Menschen eigne für ihn an, auch wenn er es nicht weiß!? –
יג אמרי הכא במאי עסקינן דליתיה כל היכא דאיתא לדידיה דאי בעי מקני [מצי] קני קניא ליה [נמי] חצירו כל היכא דליתיה לדידיה דאי בעי הוא למיקני לא מצי קני חצירו נמי לא קניא
13 Ich will dir sagen, hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er nicht anwesend ist. Ist er anwesend, sodaß er, wenn er wollte, es sich aneignen könnte, eignet es auch sein Hof für ihn an, ist er aber nicht anwesend, sodaß er, wenn er auch wollte, es sich nicht aneignen könnte, eignet es auch sein Hof für ihn nicht an.
יד והלכתא דליתיה בחצירו דלא קנה:
14 Die Halakha ist: wenn es sich nicht in seinem Hofe befindet; er erwirbt es daher nicht.
טו <big><strong>מתני׳</strong></big> החופר בור ברה"י ופתחו לרה"ר או ברה"ר ופתחו לרה"י ברה"י ופתחו לרה"י אחר חייב:
15 <b>W</b><small>ER EINE</small> G<small>RUBE AUF</small> P<small>RIVATGEBIET GRÄBT UND SIE NACH ÖFFENTLICHEM</small> G<small>EBIETE HIN ÖFFNET</small>, <small>ODER AUF ÖFFENTLICHEM</small> G<small>EBIETE UND SIE NACH</small> P<small>RIVATGEBIET HIN ÖFFNET</small>, <small>ODER AUF</small> P<small>RIVATGEBIET UND SIE NACH EINEM ANDEREN</small> P<small>RIVATGEBIET HIN ÖFFNET</small>, <small>IST ERSATZPFLICHTIG</small>.
טז <big><strong>גמ׳</strong></big> ת"ר החופר בור ברה"י ופתחו לרה"ר (ברה"ר ופתחו לרה"י) חייב וזהו בור האמור בתורה דברי ר' ישמעאל ר"ע אומר הפקיר רשותו ולא הפקיר בורו זהו בור האמור בתורה
16 GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Wer eine Grube auf Privatgebiet gräbt und sie nach öffentlichem Gebiete hin öffnet, ist ersatzpflichtig; das ist die Grube, von der in der Tora gesprochen wird – so R. Jišma͑él. R. A͑qiba sagt, wenn man das Gebiet und nicht die Grube preisgegeben hat, so sei dies die Grube, von der in der Tora gesprochen wird.
יז אמר רבה בבור ברה"ר כ"ע לא פליגי דמיחייב מ"ט אמר קרא (שמות כא, לג) כי יפתח וכי יכרה אם על פתיחה חייב על כרייה לא כל שכן אלא שעל עסקי פתיחה ועל עסקי כרייה באה לו לא נחלקו אלא
17 Rabba sagte: Alle stimmen überein, daß man wegen einer Grube auf öffentlichem Gebiete ersatzpflichtig sei, denn die Schrift sagt:<i>wenn jemand [eine Grube] öffnet oder gräbt</i>, und da man, wenn man wegen des Öffnens ersatzpflichtig ist, um so mehr wegen des Grabens ersatzpflichtig ist, so besagt dies, daß er nur wegen des Öffnens und des Grabens ersatzpflichtig ist; sie streiten nur über